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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der HNSK e.U. (Christoph Hanausek), auftretend unter der Marke „AgenticChris" (nachfolgend „Auftragnehmer"), und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber"). Sie gelten für Unternehmer im Sinne des UGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers Vertragsbestandteil.

2. Vertragsgegenstand

Der Auftragnehmer erbringt Konzeption, Aufbau, Bereitstellung und Lizenzierung von KI-gestützten Systemen („AI Operating System" / „AIOS") sowie zugehörige Beratungs-, Implementierungs- und Automatisierungsleistungen. Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung; diese gehen diesen AGB im Einzelfall vor.

3. Leistungserbringung & Mitwirkungspflichten

(1) Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen und schuldet eine fachgerechte Durchführung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern ein solcher nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) Der Auftraggeber stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Ansprechpersonen rechtzeitig und vollständig bereit. Verzögerungen aus unterlassener Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

4. Vergütung & Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für unternehmerische Geschäfte.

(3) Laufende Kosten für Lizenzen, Hosting und eingesetzte Drittdienste können als Durchlaufposten (Pass-Through) zum Selbstkostenpreis weiterverrechnet werden, sofern im Angebot ausgewiesen.

5. Laufzeit, AIOS-Lizenz & Kündigung

(1) Soweit das Angebot eine Lizenz am AIOS des Auftragnehmers umfasst, wird diese auf die Dauer von einem Jahr abgeschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern sie nicht von einer Partei unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird.

(2) Die Kündigung bedarf der Textform.

(3) Mit Beendigung enden die Nutzungsrechte gemäß Ziffer 6; der Auftragnehmer unterstützt eine geordnete Beendigung im vereinbarten Umfang. Die vom Auftraggeber eingebrachten Daten werden ihm auf Wunsch in einem gängigen Format herausgegeben und sodann beim Auftragnehmer gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

6. Nutzungsrechte & geistiges Eigentum

(1) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber für die Laufzeit ein nicht-ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht am bereitgestellten AIOS ein.

(2) Die zugrundeliegenden Frameworks, Methoden, Vorlagen und generischen Komponenten des Auftragnehmers bleiben dessen Eigentum; ein Eigentumsübergang findet nicht statt.

(3) Die vom Auftraggeber eingebrachten Daten, Inhalte und Wissensbestände bleiben dessen Eigentum; der Auftraggeber behält die Hoheit darüber.

7. Eingesetzte Drittdienste & Auftragsverarbeitung

(1) Zur Leistungserbringung setzt der Auftragnehmer Drittdienste ein, insbesondere Hosting (Server in der EU), KI-Dienste sowie Kommunikationsdienste. Mit den eingesetzten Auftragsverarbeitern bestehen die datenschutzrechtlich erforderlichen Vereinbarungen (Auftragsverarbeitungsverträge gem. Art. 28 DSGVO).

(2) Soweit eine Verarbeitung außerhalb des EWR erfolgt, wird diese auf Grundlage geeigneter Garantien im Sinne der DSGVO (insbesondere EU-Standardvertragsklauseln) durchgeführt.

(3) Soweit der Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung gem. Art. 28 DSGVO. Der Auftraggeber bleibt datenschutzrechtlich Verantwortlicher für die von ihm eingebrachten Daten.

8. Drittanbieter-Abhängigkeiten & außerordentliche Ereignisse

Der Betrieb des AIOS stützt sich auf Leistungen Dritter. Ändern diese ihre Konditionen wesentlich (insbesondere Preise, Leistungsumfang oder Geschäftsmodell), stellen sie ihren Dienst ein, oder treten Ereignisse höherer Gewalt ein (z. B. Ausfälle, behördliche Maßnahmen, Naturereignisse), kann der Leistungsumfang des AIOS vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkt sein. Für solche außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegenden Umstände haftet der Auftragnehmer nicht. Betroffene Anpassungen werden nachvollziehbar dokumentiert und mit dem Auftraggeber abgestimmt.

9. Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

10. Datenschutz

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze (DSGVO, DSG). Näheres regelt die Datenschutzerklärung.

11. Gewährleistung & Haftung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet eine fachgerechte Durchführung gemäß Ziffer 3. Aufgrund der Eigenart KI-gestützter Systeme wird keine Gewähr für bestimmte, vom Auftraggeber erwartete Einzelergebnisse übernommen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.

(2) Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Die Haftung für Personenschäden sowie zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben von vorstehenden Beschränkungen unberührt.

12. Referenznennung

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftraggeber nach vorheriger Zustimmung als Referenz zu nennen und das Vorhaben in anonymisierter oder, mit gesonderter Zustimmung, in benannter Form als Referenzprojekt darzustellen. Die Zustimmung kann jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.

13. Schlussbestimmungen

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist Wien. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.